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Aufgabe von Rauchschutztüren

Rauchschutztüren behindern den Durchtritt von Rauch derart, dass im Brandfall der dahinterliegende Raum als Flucht- und Rettungsweg ohne Atemschutz passierbar bleibt. 
Deshalb müssen sie so beschaffen sein, dass ihre Funktion bis zu einer Temperatur von 200°C nicht beeinträchtigt wird. 

Rauchschutztüren sind keine Feuerschutz-Abschlüsse nach DIN 4102. 
Sie benötigen keine amtlichen Zulassung durch das Institut für Bautechnik, Berlin. 

Prüfung nach DIN 18 095

- Dichtheit

An 2 Türen wird in einer Prüfkammer die Leckrate Q ermittelt:  

  • bei stufenweise gesteigertem Überdruck
  • bei Umgebungstemperatur und bei 200°C. 

- Dauerfunktion 

Die Dauerfunktionstüchtigkeit ist durch 200.000 Türbewegungen nachzuweisen.


Prüfbedingungen für Rauchschutz-Türen nach DIN 18 095 Teil 2

Lufttemperatur in der Kammer 
Messung bei Raumtemperatur und bei 200 °C 

Druck in der Kammer 
Stufenweise Steigerung des Druckes in der Prüfkammer bis auf 50 Pa 

Messung des Luft-Volumenstromes

  • Differenz zwischen der eingeblasenen und der abgesaugten Luftmenge.
  • Berechnung über die Druck- und Temperatur- Differenz am Ventilator. 

Zulässige Leckrate : 

  • 20 m3/h bei einflügeligen Rauchschutztüren
  • 30 m3/h bei zweiflügeligen Rauchschutztüren

Mögliche Konstruktionen

Die Anforderungen von Rauchschutz-Türen werden hauptsächlich durch die Wahl und Anordnung des Dichtungs-Systems beeinflusst.

Einsatz von SAUERLAND SPANPLATTEN

Rauchschutztüren können Einlagen aus ein- oder mehrlagigen Vollspanplatten enthalten.