Chemikalien Verbotsverordnung (Oktober 1993) Anhang zu § 1, Abschnitt 3, Spalte 2: Beschichtete und unbeschichtete Holzwerkstoffe (Spanplatten, ...) dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn die durch den Holzwerkstoff verursachte Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Luft eines Prüfraums 0,1 ml/m³ (ppm) überschreitet.
Die Ausgleichskonzentration ist nach einem Prüfverfahren zu messen, das dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Das Bundesgesundheitsamt veröffentlicht im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Materialforschung nach Anhörung von Sachverständigen Prüfverfahren, die diesen Anforderungen entsprechen.
Holzwerkstoffplatten sind bezüglich ihrer Formaldehydabgabe für jede Plattenart und jedes Herstellwerk durch ein zugelassenes Institut zu klassifizieren.
Die SAUERLAND SPANPLATTE wurde durch das ´Fraunhofer-Institut für Holzforschung Wilhelm-Klauditz-Institut - WKI´ bzw. durch die ´Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH Dresden (eph)´ in die Emissionsklasse E 1 nach der DIBt-Richtlinie 100, bzw. nach der harmonisierten Norm EN 13986, eingestuft.
Die Eigenüberwachung erfolgt ständig nach DIN EN 12460-05 ´Perforatormethode´ in unseren Werkslabors.
Das ´WKI´ bzw. die ´eph´ überwacht die Einhaltung der zulässigen Formaldehyd-Emissionswerte entsprechend der DIBt-Richtlinie sowohl an Stichproben als auch durch Nachprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle.