Rauchschutztüren behindern den Durchtritt von Rauch derart, dass im Brandfall der dahinterliegende Raum als Flucht- und Rettungsweg ohne Atemschutz passierbar bleibt.
Deshalb müssen sie so beschaffen sein, dass ihre Funktion bis zu einer Temperatur von 200°C nicht beeinträchtigt wird.
Rauchschutztüren sind keine Feuerschutz-Abschlüsse nach DIN 4102.
Sie benötigen keine amtlichen Zulassung durch das Institut für Bautechnik, Berlin.
Prüfbedingungen für Rauchschutz-Türen nach DIN 18 095 Teil 2
Lufttemperatur in der Kammer
Messung bei Raumtemperatur und bei 200 °C
Druck in der Kammer
Stufenweise Steigerung des Druckes in der Prüfkammer bis auf 50 Pa
Messung des Luft-Volumenstromes
Zulässige Leckrate :
Die Anforderungen von Rauchschutz-Türen werden hauptsächlich durch die Wahl und Anordnung des Dichtungs-Systems beeinflusst.