Prüfberichte, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, beziehen sich immer auf Laborprüfungen für Türelemente im begehbaren Zustand oder für Türbätter, deren Anschlussfugen im Prüfstand abgedichtet sind.
Es handelt sich immer um sogenannte ´Baumusterprüfungen´. Das bedeutet, dass ein Türblatt mit der im Prüfbericht beschriebenen Konstruktion die ermittelte Luftschalldämmung erreichen kann.
Eine Gewähr dafür, dass jedes Türblatt der geprüften oder ähnlicher Konstruktion, in verschiedenen Betrieben mit unterschiedlichen Materialien gefertigt, den einmal ermittelten Schalldämmwert erreicht, ist keineswegs gegeben.
Folgende Kriterien können die Schalldämmung gravierend beeinflussen: