Die Anforderungen an den baulichen Schallschutz von Türelementen, bestehend aus Türblatt, Zarge und Dichtungen, werden nach DIN 4109 in Nutzungstypen unterschieden.
Die Messung erfolgt in Prüfständen, die frei von Schallnebenwegen sind. Die Schallübertragung erfolgt also ausschließlich über das zu prüfende Türelement und nicht über Wand- oder Deckenanschlüsse, Durchbrüche etc.
Das Ergebnis wird nach DIN 52210 in Rw= “Schalldämm-Maß in dB ohne Schallübertragung über flankierende Bauteile” ermittelt.